Kfz Versicherung richtig kündigen

2010/08/27 | Autor: sthomacher | Veröffentlicht in Versicherung

Hat ein Versicherungsvergleich ergeben, dass man bei einem anderen Versicherungsunternehmen im Bezug auf die Kfz Versicherung jede Menge Geld sparen kann,
so muss der Autobesitzer natürlich auch noch seine Kfz-Versicherung kündigen. Diese Kündigung ist bei der bisherigen Versicherung natürlich schriftlich einzureichen oder im Büro des Versicherungsvertreters vorbeizubringen. Schickt man die Kündigung mit der Post, so sollte man dies per Einschreiben tun, und zwar aus dem Grund, dass man einen Beleg darüber hat, dass das Schreiben auch wirklich abgeschickt wurde. Darüber hinaus kann man dies auch im Internet prüfen anhand der Einlieferungsnummer.

Eine Kündigung der bisherigen Kfz Versicherung sollte natürlich erst erfolgen, wenn man auch einen neuen Anbieter gefunden und auch dort aufgenommen wurde. Bei einem Fahrzeugverkauf indes muss man die Versicherung nicht extra kündigen und auch keine Frist beachten. Es genügt in diesem Fall eine Mitteilung an die Versicherung über den Verkauf des Fahrzeugs oder dessen Stilllegung. Die Abmeldebescheinigung muss der Versicherung natürlich vorgelegt werden, wie auch der Verkaufsvertrag. Ab dem Tag der Vorlage der Unterlagen muss man dann keine Beiträge mehr bezahlen. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden dem Versicherungsnehmer zurückerstattet. Für den Fall, dass man bei einer ordentlichen Kündigung aber die Frist versäumt, muss man noch ein Jahr bei dem jetzigen Versicherer verbleiben.

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Autor: sthomacher

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