Haushaftpflicht
Dank dem Internet ist es den Verbrauchern heute möglich jede Menge Geld zu sparen, wenn es um den Abschluss von Versicherungen geht. Eine Versicherung, die ein Hausbesitzer auf jeden Fall auch vergleichen sollte ist die Haushaftpflicht. Es gibt auch sehr viele Verbraucher, die dies regelmäßig alle Jahre machen. Da die Verträge meist ein Jahr laufen, besteht hier eine 3monatige Kündigungsfrist. Das heißt nach einem Vergleich kann die Police spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung sollte immer per Einschreiben mit Rückschein beim Haftpflichtversicherer eingereicht werden. Es sollte niemals erst die Haushaftpflicht gekündigt und dann erst ein neuer Anbieter gesucht werden. Falls es beim Vertragsabschluss möglicherweise eine Verzögerung gibt, so kann sich dies fatal auswirken. Denn es kann sein, dass gerade in dem Zeitraum, in dem keine Deckung besteht durch diese Versicherung ein Passant vor dem Haus auf eisglattem Gehweg ausrutscht, weil der Mieter versäumt hat zu streuen.
Denn auch wenn die Verkehrssicherungspflichten dem Mieter im Mietvertrag auferlegt wurden, so ist der Hausbesitzer für den Schaden dennoch verantwortlich. Die Kosten für eine derartige Versicherung sind dabei aber den Mieter auflegbar. Diese zahlen die Kosten Monat für Monat anteilig im Rahmen der Nebenkosten oder einmal jährlich, wenn der Vermieter und Hausbesitzer die Abrechnung für die Nebenkosten erstellt. Die Umlegung erfolgt aufgrund der Quadratmeterzahl der Wohnung.
Autor: sthomacher
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