Elementarversicherung online
Eine zusätzliche Elementarversicherung kann man sowohl für die Hausratversicherung, wie auch für die Gebäudeversicherung vereinbaren. Diese Versicherungserweiterung tritt dann ein, wenn zum Beispiel Schäden durch Überschwemmung bzw. Hochwasser entstanden sind. Eine Überschwemmung liegt in dem Fall vor, wenn der versicherte Gegenstand (das Gebäude oder der Hausrat) durch das Ausufern von einem stehenden oder fließenden Gewässer oder durch Starkniederschläge (auch Witterungsniederschlag genannt) zerstört bzw. beschädigt wird. Die Elementarversicherung tritt zum Beispiel auch ein, wenn ein an einem Haus entlang fließender Bach durch anhaltende Niederschläge über die Ufer tritt und im Kellerraum eines Gebäudes für eine Überschwemmung sorgt.
Darüber hinaus tritt die Elementarversicherung auch ein, wenn ein Schaden durch einen Rückstau auftritt. Hierzu kann es kommen, wenn nach bzw. während eines unwetterartigen Gewitter die Kanalisation das Regenwasser nicht mehr fassen kann und durch den enormen Wasserdruck das Wasser zurück in die Rohrsysteme des Hauses gedrückt wird. In diesem Fall würde von allem in Küche und im Badezimmer Schaden entstehen, weil sich das rückgestaute Wasser durch Toilette und Waschbecken drückt. Aber auch wenn ein Erdbeben vorliegt, werden die dadurch entstandenen Schäden ersetzt. Gleiches gilt für Erdrutsch und Erdfall.
Ebenso kann man durch eine Elementarversicherung Gebäude und Hausrat auch gegen Schäden durch Lawinen und Schneedruck finanziell schützen.
Autor: sthomacher
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