Haushaftpflicht – absetzbar und umlegbar

2010/06/23 | Autor: sthomacher | Veröffentlicht in Versicherung

Ein Hausbesitzer sollte zum Schutz seiner Mieter nicht nur etwas dafür tun dass diese im Haus nicht gefährdet und auch vor dem Haus nicht, sondern auch etwas dafür tun, dass Fremde nicht durch das Haus gefährdet werden. Hierunter fällt auch, dass der Hausbesitzer eine Haushaftpflicht abschließt. Die Deckungssumme sollte hierbei so gewählt werden, dass möglichst alle Schäden, die eintreten könnten auch wirklich abgedeckt sind. Einem Hausbesitzer sollte auf jeden Fall diese Art von Haftpflicht das Geld wert sein, nicht dass letztlich er selbst (und wenn er nichts leisten kann die Geschädigten nicht noch selbst für ihren Schaden aufkommen müssen) mit seinem ganzen Vermögen haftet.

Dabei ist diese Ausgabe für diese Form der Haftpflichtversicherung für den Hausbesitzer sozusagen ein durchlaufender Posten. Denn einerseits kann er die Beiträge für diese Art von Versicherung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen und dazu die Beträge auch noch steuerlich geltend machen, wobei in diesem Fall dann natürlich anzugeben ist, dass er diese Ausgaben auf die Mieter umgelegt hat, was schließlich für den Hausbesitzer ein neutraler, aber überaus schonender (für sein Vermögen letztlich, wenn ein Schadensfall eintritt) Posten ist. Angehalten ist der Hausbesitzer natürlich in diesem Fall im Sinne seiner Mieter die Kosten für diese Versicherung durch Preisvergleich so gering wie möglich zu halten.

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