Hausratversicherung – das sind die Ausschlüsse
Das ein Krieg und auch ein Unfall durch Kernenergie für ein Versicherungsunternehmen ein unkalkulierbares Risiko wäre, gibt es im Rahmen der Hausratversicherung vor allem dieses Ausschlüsse. Aber auch noch andere aus der Sicht des Versicherten ernste Schadensfälle sind von der Leistung dieser Versicherung ausgeschlossen. Hierzu gehören auch ein sogenannter Sengschäden. Das hießt ein Verbrennungsvorgang, der sich nicht selbstständig weiter ausbreitet. Lässt man zum Beispiel eine Wunderkerze fallen, dann kommt es auf dem Boden zu einem sogenannten Sengschaden. Ein derartiger Schaden wird nicht ersetzt. Und auch nicht wenn durch einen Defekt in Lampen Funken Löcher in den Teppich brennen sollten. Überspannungsschäden indes kann man in den Umfang des Versicherungsumfangs einschließen lassen. Allerdings haben einige Versicherungen im Leistungsumfang der Haftpflicht diese Schäden bereits eingeschlossen. Ein einfacher Diebstahl indes, wo der Täter nicht in ein Gebäude eindringt und dort auch nichts aufbricht, ist ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies trifft zum Beispiel auf den Raub von einer Handtasche zu. Selbst wenn dieser Diebstahl in einem Restaurant oder öffentlichen Gebäude stattfindet, kann man in diesem Fall nicht von Einbruchsdiebstahl sprechen, denn der Dieb ist in diesem Fall nicht über den Balkon geklettert und hat kein Fenster eingeschlagen, so dass in diesem Fall kein konkreter Schaden entstanden ist. Hausratversicherung jetzt auch online abschließen.
Autor: sthomacher
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