Die BKK versichert auch gegen Unfälle
Das moderne Leben mit seinem industrialisiertem Umfeld setzt den Menschen vielen Gefahren oder Gesundheitsgefährdungen aus, die oft nicht rechtzeitig erkannt werden. Darum sind die meisten Beschäftigten in Deutschland durch die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz schließt auch eine Unfallversicherung mit ein, die auch von den Betriebskrankenkassen, die ja mit zur GKV gehören, ihren Mitgliedern angeboten wird.
So schön das auch ist, reicht es aber nicht aus, um sich und seine Angehörigen wirklich umfassend gegen Unfälle und traumatische Ereignisse abzusichern. Die Unfallversicherung der Betriebskrankenkassen bezieht sich nämlich nur auf den Schutz des Arbeitnehmers vor den Folgekosten von Arbeitsunfällen. Obwohl der direkte Weg zur und von der Arbeitsstelle auch versichert ist, riskiert man unter Umständen schon durch einen kleinen Umweg, z. B. zum Tanken, seinen Versicherungsschutz. Ähnliches gilt für die Arbeit selbst. Wenn man grob fahrlässig handelt und einen Unfall unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht, ist man nicht mehr versichert. Das trifft auch zu, wenn man vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen missachtet, z. B. vom Arbeitgeber bereitgestellte Arbeitsschutzmaterialien wie Sicherheitsschuhe oder Schutzbrillen nicht benutzt oder Sicherheitsvorrichtungen an Maschinen außer Kraft setzt oder überbrückt.
Außerdem schützt die Unfallversicherung der Betriebskrankenkassen nicht vor den Kosten von Unfällen in der Freizeit oder im Urlaub. Auch Familienmitglieder der Mitarbeiter sind nicht mitversichert. Darum ist es für jeden unumgänglich, den bestehenden gesetzlichen Schutz durch private Versicherungen zu ergänzen. Solch ein privater Unfallschutz gibt nicht nur dem Versicherungsnehmer, sondern auf Wunsch auch den im Haushalt lebenden Familienmitgliedern Schutz rund um die Uhr, ob in der Schule, beim Sport oder in der Freizeit.
Aber auch dieser Schutz reicht noch nicht aus. Es ist sinnvoll, den Basisschutz durch entsprechende Spezialversicherungen namhafter Anbieter zu ergänzen. Man sollte z. B. auf keinen Fall eine längere Auslandsreise, besonders ins außereuropäische Ausland ohne eine Auslandskrankenversicherung antreten, da die GKV nur in Deutschland Versicherungsleistungen erbringt. Eine andere sinnvolle Ergänzung des Basisschutzes sind Zusatzversicherungen für Zahnersatz, die den Versicherten vor hohen Zuzahlungen bei der Anfertigung von Kronen, Brücken u. ä. bewahren.
Autor: presseservice
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