Geld sparen durch Private Krankenversicherung

2010/06/22 | Autor: presseservice | Veröffentlicht in Versicherung

Einen wichtigen Teil in den monatlichen Ausgaben nehmen die Versicherungen ein. Diese schützen die Versicherten vor hohen Kosten zum Beispiel bei Krankheit oder teuren Schäden. Versicherungen sind aber nicht billig. Oft zahlt man hohe Beiträge, obwohl man die Versicherung fast nie in Anspruch nimmt. Und wenn man sie dann braucht, muss man hohe Zuzahlungen leisten. Eine Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtend. Die meisten Arbeitnehmer sind bei einer Betriebs- oder Angestelltenkrankenkasse versichert. Dort gibt es einheitliche Beiträge. Alle anderen hingegen haben die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen. Das bietet viele Vorteile.

Eine Private Krankenkasse hat oft sehr niedrige Beiträge. Dafür sind die Leistungen meist sogar besser als bei der Gesetzlichen Krankenkasse. Gerade für Selbstständige oder Freiberufler lohnt sich eine solche Krankenversicherung. Als Privatpatient wird man oft sogar bevorzugt behandelt. Man kann sicher sein, die besten Ärzte und eine rundum gute Versorgung zu erhalten. Das kann im Falle einer schweren Krankheit von großem Nutzen sein. Wer sich Sorgen um seine Gesundheit macht, sollte nicht auch noch über die Kosten nachdenken müssen. Die PKV bietet viele verschiedene Pakete. Hier findet jeder ein individuell auf ihn zugeschnittenes Angebot. Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, erhält sogar einen Teil seiner gezahlten Beiträge zurück. Gesund leben lohnt sich hier also.

Wird ein privat Versicherter arbeitslos, darf er die private Versicherung allerdings nicht beibehalten, sondern wird dann in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Ausnahme sind nur Personen über 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Diese müssen die Hälfte der Zeit nicht versicherungspflichtig gewesen sein. Sie sind dann versicherungsfrei. Normalerweise wechseln diese dann in den Standardtarif. Allerdings gilt dies nur für Empfänger des Arbeitslosengeld 1. Alle anderen sind wiederum versicherungspflichtig. Privat versicherte Arbeitslose können sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie in den letzten fünf Jahren nicht in der GKV versichert waren. Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Kommentare deaktiviert Schlagworte: ,

Autor: presseservice

Dieser Autor hat bisher 13 Artikel veröffentlicht. Bald erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Autor.

Kommentieren nicht möglich.