Haushaftpflicht

2010/05/18 | Autor: sthomacher | Veröffentlicht in Versicherung

Hausbesitzer von heute sollten sie einfach haben – die Haushaftpflicht. Hierbei handelt es sich um eine Art der Haftpflichtversicherung, die dann eintritt, wenn der Übeltäter für einen Schaden weder das eigene Kind (Privathaftpflicht deckt derartige Schäden ab), noch der eigene Hund (hier würde die Tierhalterhaftpflicht eintreten) sind, sondern das eigene Haus. Das eigene Haus? Dieses lebt doch nicht und bewegt sich auch nicht – naja jedenfalls nicht ohne äußere Einflüsse. Tobt nun allerdings ein Sturm, so können Bestandteile von einem Haus regelrecht zum “Wurfgeschoss” werden. In diesem Fall würde auch nicht die Gebäudehaftpflicht eintreten, weil in dem Sinn am Gebäude keine Schäden entstehen. Zum “Wurfgeschoss” werden kann sowohl eine Dachrinne, wie auch Dachziegel. Sind dann vor dem Haus bzw. unter dem Dach Fahrzeuge geparkt, dann kann es durchaus sein, dass ein einziger Dachziegel an den geparkten Fahrzeugen einen sehr großen Schaden anrichtet. Für den Fall, dass der Hausbesitzer keine Versicherung abgeschlossen hat, die diese Schäden deckt, so würde der Fahrzeugbesitzer dennoch nicht ohne eine Schadensregulierung bleiben, denn in diesem Fall würde – allerdings nachrangig hinter der Haushaftpflichtversicherung die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden eintreten, wenn es sich um einen Unwetterschaden handelte. Allerdings bei Fahrlässigkeit des Hausbesitzers ginge es wieder zu dessen Lasten den Schaden zu regulieren.

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