Kautionsschutzbrief

2011/10/22 | Autor: Sammy | Veröffentlicht in Finanzen & Wirtschaft

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters zur Absicherung potentieller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter erhält vom Mieter zur Sicherung der vereinbarten Rückgabe des Mietgegenstandes eine Kaution. Diese Kaution wird vom Vermieter zurückgezahlt, wenn der Mietgegenstand im vereinbarten Zustand zurückgegeben wird. Darüber allerdings entbrennt oftmals Streit, weshalb der Sinn und Zweck der Mietkaution mitunter von manchen Mietern in Frage gestellt wird. Es gibt genügend Beispiele, in denen die Vermieter versuchen, die Kaution unter dem Vorwand entstandener Schäden nicht zurückzahlen zu müssen.
Dennoch findet die Mietsicherheit im Bürgerlichen Gesetzbuch einen festen Platz, sie ist im BGB § 550b geregelt. Sie dient der Absicherung von nicht geleisteten Mieten (nicht zulässig bei öffentlich gefördertem Wohnraum) und zur Begleichung von während des Mietverhältnisses entstandenen und beim Auszug nicht beseitigten Schäden. Auch eine spätere Nebenkosten-Nachforderung soll so sicher geleistet werden.  Da die Mietkaution kein Darlehen für den Vermieter darstellt, muss sie auf ein besonderes Konto eingezahlt und auch verzinst werden. Dieses Konto ist pfändungssicher und bis zur Beendigung des Mietverhältnisses für beide Parteien tabu. Zahlungen einer Kaution in bar oder als Einzahlung auf ein Mietkautionskonto belastet die Liquidität. Deshalb wird gerade bei gewerblichen Gebäuden gerne auf sogenannte Mietbürgschaften zurückgegriffen. Hier wird anstelle einer Kaution lediglich ein bestimmter monatlicher Betrag an die – im Rahmen der wirtschaftlichen Verschlechterung vieler Haushalte oder Unternehmen vermehrt entstehender – Mietkautions-Kassen gezahlt.

Eine weitere Möglichkeit besteht im Abschluss einer Mietkautionsversicherung, wo nur eine einmalige Anfangsgebühr und dann folgend  geringere jährliche Gebühren zu bezahlen sind. Diese Kosten sind aber auf jeden Fall immer vom Mieter zu tragen, weshalb die kostengünstigere Variante in der verzinslichen Anlage des Mietkautions-Betrages besteht.  Vorab sollte man sich darüber informieren.

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