Die Anschlussfinanzierung
Wenn zwei Menschen sich entschließen eine Ehe einzugehen, dann nehmen sie auch häufig die Verpflichtung mit sich, dass man unter Umständen auch für die bereits vorhandenen Schulden des Partners aufkommt bzw. einsteht. Normalerweise sollte man so etwas vor dem Beginn einer Ehe klären und den künftigen Partner nicht einfach über seinen finanzielle Lage im Unklaren lassen. Häufig ist es dann der Partner, der Rat weiß. Zum Beispiel hat dieser die Idee, dass man alle Kredite im Rahmen von einer Umfinanzierung zusammenfasst und auf diese Weise auch eine Anschlussfinanzierung für einen Immobilienkredit bekommt. Häufig hat ein Paar, das sich auch finanziell “zusammenfindet” bessere Chancen für eine Anschlussfinanzierung für den Kredit von einem der Partner günstigere Konditionen zu erhalten. Eine Anschlussfinanzierung wird allerdings dann erst möglich, wenn die Bindungsfrist für den Kredit zu Ende ist. Eine Anschlussfinanzierung kann dann natürlich auch von Nöten sein, wenn für das Bauvorhaben eine neuerliche Finanzierung von Nöten ist. Zum Beispiel wenn doch noch ein Stockwerk aufgrund der geänderten Lebenssituation mit dem neuen Partner aufgestockt werden soll. Geldinstitute sehen Anschlussfinanzierungen meist mit Kraus entgegen. Doch wenn zum Beispiel ein Bürge (der Ehepartner oder die Eltern oder Großeltern) noch mit zur Bank kommen, stehen die Chancen für eine Anschlussfinanzierung meist gut, auch für jemanden, der keine gute Bonität hat.
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