Kaution Spaen
Wer umzieht, der hat genügend Kosten “am Bein”. Sei es nun die Umzugskosten selbst (angefangen vom Umzugskarton bis hin zur Tapete). Nun winkt aber auch noch gerade in dem Monat, in dem man die erste Miete zahlt der “Hammer” in Form der Mietkaution, die natürlich auch bezahlt werden muss. Heute ist in nahezu jedem Mietvertrag eine Mietkaution (umgangssprachlich auch einfach nur Kaution genannt) in Höhe von maximal drei Kaltmieten vorgegeben. Viele Vermieter verlangen auch nur zwei Monatsmieten, weil sie denken, dass die neuen Mieter durch den Umzug schon genügend Kosten haben.
Allerdings kann sich der Mieter heute auch die Kaution sparen. Wie das geht? Dadurch dass er mit seinem Vermieter schon beim Aufsetzen bzw. Ausfüllen des Mietvertrags vereinbart, dass er anstatt einer Mietkaution in Höhe von bis zu drei Kaltmieten eine Mietbürgschaft abschließt. Zu allen Verbrauchern bzw. Mieter vorgedrungen ist diese Möglichkeit des Kaution sparen noch nicht und erst recht ist nicht bekannt, dass es auch möglich ist im Rahmen von einem bereits schon einige Jahre laufenden Mietvertrag die Kaution ebenfalls sparen zu können, indem nämlich mit dem Vermieter nachträglich eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird und die gezahlte Mietkaution bei der Hergabe einer Mietbürgschaft (auch Wohnbürgschaft genannt) nachträglich auch noch umgewandelt wird. Bargeldlose Mietkaution für Mieter jetzt online informieren!
Autor: sthomacher
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