Für wen ist der Übergang in die privaten Krankenversicherung vollziehbar
In eine privaten Krankenversicherung dürfen lediglich die Personen wechseln, die auch die richtigen Voraussetzungen erfüllen, sie müssen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sein. Angestellte, die unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, müssen sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, doch alle übrigen dürfen eine Privatkasse wählen, denn in der gesetzlichen Krankenkasse wird der Tarifbeitrag prozentual …
