Forderungsausfälle verhindern Wachstum
Im Mittelstand existieren nach neuesten Statistiken bedrohliche Liquiditätsrisiken. Besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) drohen existentielle Lücken im Finanzbedarf. Häufigste Ursache: Forderungsausfälle.
Laut der aktuellen Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamtes steht jeder Deutsche allein bei Inkassoinstituten mit 2.646 Euro in der Kreide. Bei der aktuellen Konjunktur- und Wirtschaftslage und in Zeiten von Basel II sind Bankkredite schwer zu erhalten. Unternehmer sprechen bereits von einer Kreditklemme. Kurzfristige Hilfe ist dadurch nicht in Sicht.
Die Lösung kann nur die konsequente und zügige Realisierung ausstehender Forderungen sein. Unternehmer sollten dabei nicht vor angeblichen hohen Kosten zurückschrecken. Nach § 288 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger im Verzugsfalle alle notwendigen Kosten zu erstatten – zuzüglich Zinsen!
Unter die notwendigen Kosten fallen nach allgemeiner Rechtsprechung die Kosten eines Inkassobüros. Ein Inkassounternehmen kann dabei im Gegensatz zum Rechtsanwalt deutlich flexibler mit Honorarvereinbarungen arbeiten. Im Klartext: Sämtliche anfallenden Kosten werden gegen den Schuldner geltend gemacht.
Dabei übernimmt das Inkassounternehmen auch die gesamte Kommunikation mit dem Schuldner: Ab Übergabe der Forderung ist Ansprechpartner für den Schuldner das Inkassobüro. Davon darf man heutzutage allerdings keine falschen Vorstellungen haben, denn dazu gehört weitaus mehr als das simple Anmahnen der Forderung. Heutzutage sind Inkassobüros ein Bestandteil der Kundenkommunikation. Die Forderung wird mit der nötigen Durchsetzungskraft, aber seriös und kundenfreundlich geltend gemacht – schließlich soll der Kunde das beauftragende Unternehmen in positiver Erinnerung behalten und ggf. weiterhin als Kunde erhalten bleiben. Das Auftreten des Inkassobüros richtet sich daher immer nach den Anforderungen des Auftraggebers.
Ein Inkassobüro kann natürlich die Forderung bei ausbleibender Zahlung auch gerichtlich geltend machen. Nach der Novelle des Inkassorechts mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind Inkassobüros auch zur Vertretung im gesetzlichen Mahnverfahren bis hin zum Vollstreckungsbescheid berechtigt. Wird die Forderung bestritten, so kann der Fall meist über die interne EDV an Vertragsanwälte abgegeben werden. So ist eine schnelle und effektive gerichtliche Geltendmachung garantiert – denn im „Wettlauf der Gläubiger“ spielt Zeit eine entscheidende Rolle.
Die Palette der Inkassobüros beinhaltet auch das Abfragen von Scorings und Auskunfteien bzw. die Eintragung von Positiv- und Negativmerkmalen in solche Dateien. Gelegentlich ist auch ein Schuldnerbesuch vor Ort vom Gläubiger gewünscht, oder es muss ein Leasinggut sichergestellt werden – auch eine Aufgabe für Inkassoinstitute.
Letztendlich reichern Inkassobüros die vom Auftraggeber übertragenen Forderungsdaten durch eigene Ermittlungen und Auskünfte an. Eine gute Datenbasis ist ein wichtiger Schlüssel für die Realisierung der Forderung. Über spezielle Datenbanken und Geo-Informationsdienste kann beispielsweise die Adresse korrigiert und ergänzt werden. Auch Arbeitgeberauskünfte sind für eie spätere Pfändung Gold wert. Auch ein gutes Callcenter gehört dazu, in dem jeder Anruf seriös bearbeitet und protokolliert wird.
Das Inkassobüro kann den Gläubiger auch während der Zwangsvollstreckung vertreten. Spezialisierte Experten leisten hier oft mehr als Anwaltskanzleien.
Ein Inkassobüro kann den Gläubiger daher im Ergebnis, ähnlich eines Rechtsanwaltes, bei der Realisierung von Forderungen vertreten. Die Kosten trägt in jedem Fall der Schuldner (§ 286 ff. BGB).
Autor: collectus
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